Datenschutzbeauftragter

Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist keine Option - sondern Pflicht für alle Unternehmen klein und groß.

Es gibt zwei wichtige Aspekte, die man beachten sollte:

1) Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt Unternehmen mit bestimmten Vorraussetzungen vor, dass sie einen Datenschutzbeauftragen haben. Dies gilt nur für Unternehmen, in denen zehn oder mehr Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

2) Ein Datenschutzbeauftragter sorgt für das Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern. Eine Investition in ihren Datenschutz ist nicht nur eine Absicherung vor möglichen Risiken, sondern auch eine sinnvolle Investition für ihre Reputation.

Unternehmen, die verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, haben die Wahl: Sie bestimmen einen internen Mitarbeiter, den sie zum Datenschutzbeauftragten ausbilden oder sie entscheiden sich für einen externen Datenschutzbeauftragten und machen sich sein Wissen zunutze.

Hier sind Aufgaben und Tätigkeiten die wir als Ihr Datenschutzbeauftragter für Sie übernehmen und bearbeiten werden:

  • Prüfen der Verfahren von der Aufnahme von personenbezogenen Daten 
  • Prüfen der Zulässigkeit der Verfahren zur Aufnahme und Verarbeitung personenbezogener Daten Ihrer Kunden und Lieferanten
  • Prüfen der Zulässigkeit der Verfahren zur Aufnahme und Verarbeitung der Beschäftigtendaten
  • Prüfen der Verfahren im Marketing und Vertrieb mit Einhaltung von Informationspflichten gegenüber Kunden
  • Prüfen der Verfahren zur Berichtigung, Berechtigungen, Sperrung und Löschung gespeicherter personenbezogener Daten.
  • Prüfen der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Prüfen von Videoüberwachungen in öffentlich und nicht-öffentlich zugänglichen Bereichen
  • Regelung der Verfahren mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für Ihre Mitarbeiter bezüglich des Datengeheimnis (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz).
  • Prüfen der bei Auftragsdatenverarbeitungen hinischtlich Ihrer Auftragnehmer (Dienstleister) getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 9 Bundesdatenschutzgesetz) zum Datenschutz.
  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Regelung von internen Verarbeitungsübersichten
  • Erstellung von Berichten zum Nachweis eines wirkungsvollen Datenschutzes
  • Bearbeitung von Anfragen Ihrer Kunden oder Lieferanten oder internen Stellen aus Ihrem Unternehmen zum Datenschutz

Für ein individuelles Angebot zu Aufwand und Kosten setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02336/ 4436490 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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